Regeste
Art. 8 ZGB. Recht auf Arbeitslohn.
Der Arbeitnehmer hat den Bestand des Arbeitsvertrages nachzuweisen; den die Lohnzahlung verweigernden Arbeitgeber trifft die Beweislast für das Erlöschen seiner Lohnschuld (E. 3).
Art. 339b OR. Abgangsentschädigung. Begriff des Arbeitsvertrages.
Kein Arbeitsvertrag zwischen einer juristischen Person und dem sie wirtschaftlich beherrschenden Organ (E. 4).