Regeste
Art. 31 Abs. 1 KVG; Art. 17, 18 und 19 KLV : Amalgamsanierung.
Die Kosten einer Amalgamsanierung sind auch nach der Neuregelung der Leistungspflicht bei zahnärztlichen Behandlungen durch den Gesetzgeber nicht von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung zu decken.