Regeste
Art. 9 Abs. 2 lit. c AHVG; Art. 18 Abs. 1 AHVV: Beitragspflichtiges Erwerbseinkommen.
An der Rechtsprechung, wonach die periodenübergreifende Verlustverrechnung unzulässig ist, ist nach dem Wechsel von der zwei- zur einjährigen Beitragsperiode auf den 1. Januar 2001 nicht mehr festzuhalten (E. 4).