Regeste
Unpfändbarkeit von Berufswerkzeugen, Art. 92 Ziff. 3 SchKG.
Automobil eines Reisevertreters: nicht unpfändbar, wenn in der Branche noch Stellen für Reisende ohne eigenes Auto zu findensind. Erfordernis der Wirtschaftlichkeit des Autos als Berufshilfsmittels.