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Regeste

Wehrsteuer: Beruht der bei der Veräusserung von Vermögensstücken (Aktien einer Immobiliengesellschaft) erzielte Gewinn auf Erwerbstätigkeit, so wird er auch dann als Einkommen erfasst, wenn er nicht im Betriebe eines zur kaufmännischen Buchführung verpflichteten Unternehmens erlangt worden ist (Art. 21 Abs. 1 lit. a und d WStB).